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Hofacker GmbH
Wiesenbornstr. 64-72
63571 Gelnhausen-Meerholz

Telefon: +49 6051 9616-0
Telefax: +49 6051 9616-50
E-Mail: info(at)bauzentrum-hofacker(dot)de

Ratgeber

Bauen in Risikogebieten

Wer in einem Hochwassergebiet bauen will, muss sich an strenge Vorgaben halten. Wird ein Bauvorhaben hochwasserangepasst durchgeführt, steigen selbstverständlich die Chancen auf eine Genehmigung.

Neubauverbot mit Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: In Überschwemmungsgebieten darf nicht neu gebaut werden. Das ist im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (auch Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG genannt) festgelegt. Allerdings gibt es unter Einhaltung strenger Vorgaben einige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung gibt oder das neu auszuweisende Areal unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt. Letztlich entscheiden die verantwortlichen Behörden über das Bauvorhaben, also das Wasserwirtschaftsamt und die Baugenehmigungsbehörde.

Bauvorhaben absprechen

Wer in einem Überschwemmungsgebiet Land besitzt, darf es nicht frei gestalten. So ist zum Beispiel die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen verboten. Das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist ebenfalls untersagt. Planen Sie eine Veränderung? Dann sprechen Sie frühzeitig mit der zuständigen Behörde über Ihr Vorhaben.

Hochwasserschutznachweise durchführen

Wird ein Bauvorhaben hochwasserangepasst durchgeführt, steigen selbstverständlich die Chancen auf eine Genehmigung. Mit einer Hochwassergefahrenkarte können Sie heruasfinden, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet bauen wollen.